Sammeln macht Froh Gabi Burghart
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen


Bestellungen vom Versandantiquariat bitte nur per E-mail mit dem Online-Bestellformular. Nach Bestellungseingang erhalten Sie von mir eine Rückmeldung per E-mail, ob die Ware noch vorrätig ist. Es wird nur Vorauszahlung akzeptiert.
Bezahlung kann entweder mittels Barzahlung bei Abholung oder im Falle des Versands mittels Überweisung auf mein Bankkonto erfolgen.Meine Kontodaten erhalten Sie in der Rückmeldung. Zahlungsfrist beträgt 8 Kalendertage ab Bestätigung, dass der Artikel noch vorrätig ist und versandbereit gehalten wird.


Die Artikel werden als Paket versendet. Als Versandkosten werden die Tarife der österreichischen Post verwendet. Es fallen keine weiteren Verpackungskosten an!

Um zum Tarifrechner der Post zu gelangen bitte auf das Logo klicken)

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Kunde akzeptiert mit der Bestellung meine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Kaufvertrag kommt mit dem Erhalt der Ware beim Empfänger zustande.

Mein Angebot ist freibleibend und steht unter der Bedingung, dass die Ware noch vorrätig ist. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, weil sie inzwischen auf einem Spezial-Markt oder im Geschäft verkauft wurde, werden Sie in der Rückmeldung von mir in Kenntnis gesetzt.

Kleinere Mängel, wie leichte Stockflecken, Angaben über den ehemaligen Besitzer oder Vergilbung etc. sind nicht angegeben, jedoch im Preis berücksichtigt. Weisen die Artikel grobe Mängel auf, werden diese beschrieben. Ein Rückgaberecht innerhalb von 7 Werktagen besteht nur, wenn diese groben Mängel nicht beschrieben wurden.

Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer.

Beide Vertragsteile sind mit dem Gerichtsstand Wiener Neustadt einverstanden.

Der Kunde ist ausdrücklich mit der Aufnahme seiner persönlichen Daten in die Kundendatei vom Versandantiquariat Gabriele Burghart einverstanden. Die Daten werden nicht weitergegeben.

Das Versandantiquariat Burghart geht davon aus, dass die Interessenten die angeführten Bücher des Nationalsozialismus nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Forschung und Berichterstattung oder ähnlichen Zwecken erwerben. Ich biete derartige Bücher nur unter diesen Bedingungen an.


Kommissionsbestimmungen


Die vom Kommittenten bekanntgegebenen Personaldaten werden ohne seine Zustimmung nicht bekanntge- geben, soweit nicht eine gesetzliche Auskunftspflicht oder ein Produkthaftungsfall besteht. Wenn der Kom- mittent Name oder Adresse unrichtig angibt oder spätere Änderungen dem Kommissionär nicht mitteilt, hat er den sich hieraus ergebenen Schaden selbst zu tragen.

Der Einbringer bestätigt, dass die übergebenen Gegenstände sein uneingeschränktes, unbelastetes Eigentum sind und dass er sich weder im Konkurs oder Ausgleich oder sonstigen Insolvenzverfahren befindet.

Die Kommissionsware wird von Altwaren Burghart mindestens 3 Monate höchstens jedoch 6 Monate zum Verkauf übernommen. Nach Ablauf dieser 6 Monate hat der Einbringer 4 Wochen Zeit seine Gegenstände abzuholen. Werden die Gegenstände in dieser Frist und gegen Übergabe des Kommissionsscheines nicht abgeholt, ist die Firma Altwaren Burghart berechtigt die Gegenstände für karitative Zwecke zu spenden oder zu vernichten.

Der Kommittent ist verpflichtet, die für die Abholung von Gegenständen notwendige Verpackung selbst bei- zustellen, ebenso wie er auch verpflichtet ist, die bei Einbringung der Kommisssionsware übergebene Verpackung auf seine Kosten aus den Räumlichkeiten des Kommissionärs zu entfernen.

Gerichtsstand ist Wiener Neustadt, österreichische Währung und österreichisches Recht sind vereinbart.

Der Kommissionär haftet dem Kommitenten für den Verlust oder die Beschädigung nur bis zur Höhe des dem Kommittenten im Verkaufsfall zustehenden Verkaufserlöses. Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Zufall entstehen, sowie für Schäden, die sich als Folge längerer Lagerung ergeben, übernimmt der Kommissionär keine Haftung.

Die Auszahlung der Verkaufserlöse erfolgt nur gegen Vorlage des Kommissionsscheines. Der Kommissionär kann dem Kommittenten den Verkaufspreis stunden. Telefonsiche Auskünfte über laufende Kommissionen können nur zu den Geschäftszeiten und gegen Angabe der Kommissionsnummer erteilt werden.

Gabriele Burghart Geschäftszeiten