Bestellungen vom Versandantiquariat bitte nur per E-mail mit dem Online-Bestellformular.
Nach Bestellungseingang erhalten Sie von mir eine Rückmeldung per E-mail,
ob die Ware noch vorrätig ist. Es wird nur Vorauszahlung akzeptiert.
Bezahlung kann entweder mittels Barzahlung bei Abholung oder im Falle des Versands mittels Überweisung
auf mein Bankkonto erfolgen.Meine Kontodaten erhalten Sie in der Rückmeldung. Zahlungsfrist beträgt 8 Kalendertage ab Bestätigung, dass der Artikel noch
vorrätig ist und versandbereit gehalten wird.
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Der Kunde akzeptiert mit der Bestellung meine allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Kaufvertrag kommt mit
dem Erhalt der Ware beim Empfänger zustande.
Mein Angebot ist freibleibend und steht unter der Bedingung, dass die
Ware noch vorrätig ist. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, weil sie
inzwischen auf einem Spezial-Markt oder im Geschäft verkauft wurde, werden
Sie in der Rückmeldung von mir in Kenntnis gesetzt.
Kleinere Mängel, wie leichte Stockflecken, Angaben über den ehemaligen Besitzer oder
Vergilbung etc. sind nicht angegeben, jedoch im Preis berücksichtigt. Weisen die Artikel
grobe Mängel auf, werden diese beschrieben. Ein Rückgaberecht innerhalb von 7 Werktagen
besteht nur, wenn diese groben Mängel nicht beschrieben wurden.
Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine
Umsatzsteuer.
Beide Vertragsteile sind mit dem Gerichtsstand Wiener Neustadt einverstanden.
Der Kunde ist ausdrücklich mit der Aufnahme seiner persönlichen Daten in die Kundendatei
vom Versandantiquariat Gabriele Burghart einverstanden. Die Daten werden nicht weitergegeben.
Das Versandantiquariat Burghart geht davon aus, dass die Interessenten die angeführten Bücher
des Nationalsozialismus nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Forschung und
Berichterstattung oder ähnlichen Zwecken erwerben. Ich biete derartige Bücher nur unter diesen
Bedingungen an.
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Die vom Kommittenten bekanntgegebenen Personaldaten werden ohne seine Zustimmung nicht bekanntge-
geben, soweit nicht eine gesetzliche Auskunftspflicht oder ein Produkthaftungsfall besteht. Wenn der Kom-
mittent Name oder Adresse unrichtig angibt oder spätere Änderungen dem Kommissionär nicht mitteilt, hat
er den sich hieraus ergebenen Schaden selbst zu tragen.
Der Einbringer bestätigt, dass die übergebenen Gegenstände sein uneingeschränktes, unbelastetes Eigentum
sind und dass er sich weder im Konkurs oder Ausgleich oder sonstigen Insolvenzverfahren befindet.
Die Kommissionsware wird von Altwaren Burghart mindestens 3 Monate höchstens jedoch 6 Monate zum
Verkauf übernommen. Nach Ablauf dieser 6 Monate hat der Einbringer 4 Wochen Zeit seine Gegenstände
abzuholen. Werden die Gegenstände in dieser Frist und gegen Übergabe des Kommissionsscheines nicht
abgeholt, ist die Firma Altwaren Burghart berechtigt die Gegenstände für karitative Zwecke zu spenden oder
zu vernichten.
Der Kommittent ist verpflichtet, die für die Abholung von Gegenständen notwendige Verpackung selbst bei-
zustellen, ebenso wie er auch verpflichtet ist, die bei Einbringung der Kommisssionsware übergebene Verpackung auf seine Kosten aus den Räumlichkeiten des Kommissionärs zu entfernen.
Gerichtsstand ist Wiener Neustadt, österreichische Währung und österreichisches Recht sind vereinbart.
Der Kommissionär haftet dem Kommitenten für den Verlust oder die Beschädigung nur bis zur Höhe des
dem Kommittenten im Verkaufsfall zustehenden Verkaufserlöses. Für Schäden, die durch höhere Gewalt
oder Zufall entstehen, sowie für Schäden, die sich als Folge längerer Lagerung ergeben, übernimmt der
Kommissionär keine Haftung.
Die Auszahlung der Verkaufserlöse erfolgt nur gegen Vorlage des Kommissionsscheines. Der Kommissionär
kann dem Kommittenten den Verkaufspreis stunden. Telefonsiche Auskünfte über laufende Kommissionen
können nur zu den Geschäftszeiten und gegen Angabe der Kommissionsnummer erteilt werden.
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